Was bringt mir die Gründung eines Familienpools im Hinblick auf die Schenkungsteuer?

Die Einbringung von Vermögenswerten ist bei Beteiligung von Gesellschaftern (Kindern), die keine Vermögenswerte einbringen, als freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 ErbStG zu qualifizieren und unterliegt damit den Regelungen der Schenkungsteuer , wie jede andere Zuwendung auch. Deshalb ist bei der Gründung eines Pools darauf zu achten, dass schenkungsteuerliche Freibeträge entweder nicht überschritten oder in die steuerliche Planung mit einbezogen werden. Gleiches gilt für die spätere Übertragung von Geschäftsanteilen auf andere Gesellschafter (Kinder), also eine Änderung der Kapitalquoten, die ja auch Sinn und Zweck der gesamten Pool-Konstruktion ist. Vor solchen Maßnahmen ist jeweils durch einen qualifizierten Steuerberater der Steuerwert des Poolvermögens zu ermitteln und hiernach die Entscheidung zu treffen, welche Kapitalquoten an wen übertragen werden.

Der Vorteil des Pools im Bereich der Schenkungsteuer liegt in der Möglichkeit, frühzeitig und wiederholt die schenkungsteuerlichen Freibeträge auszunutzen, indem Vermögenswerte sukzessive an die Begünstigten übertragen werden, ohne dass der Schenker hierüber die Verfügungsmacht verliert. Der Spareffekt tritt somit durch die Möglichkeit der wiederholten und gestückelten Übertragung der Vermögenswerte innerhalb eines zur Verfügung stehenden Freibetragsvolumens ein.

Muss ich für den Familienpool eine Steuererklärung abgeben?

Erträge aus Kapitalvermögen und aus Vermietung & Verpachtung sind auch dann steuerpflichtig, wenn die Vermögenswerte in einem Pool gebunden sind. Steuer-schuldner ist nicht der Familienpool selbst, sondern sind die einzelnen Gesellschafter in Höhe ihrer jeweiligen Kapitalquoten bzw. der ihnen zugeordneten Gewinne. Letztere sind zunächst für den Familienpool gegenüber dem Finanzamt zu erklären und werden dann mit einem gesonderten Steuerbescheid festgesetzt (sog. gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung). Die Werte aus diesem Steuerbescheid hat jeder Gesellschafter dann bei seiner persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.

Kann ich mit dem Familienpool Einkommensteuer sparen?

Positive einkommensteuerliche Effekte können erzielt werden, wenn durch den Gewinnverteilungsschlüssel des Gesellschaftsvertrags Gewinne vorrangig denjenigen Gesellschaftern zugeordnet werden, die einen geringeren persönlichen Steuersatz haben (z.B. minderjährigen Kindern, Rentnern).

Können durch die Einbringung von Immobilien in einen Pool steuerbare Spekulationsgewinne ausgelöst werden?

Grundsätzlich sind Wertsteigerungen des privaten Vermögens steuerfrei, sofern Anschaffung und Veräußerung außerhalb der gesetzlichen Spekulationsfristen (derzeit 1 Jahr für Wertpapiervermögen bzw. 10 Jahre für Immobilienvermögen) erfolgt. Auch die Einbringung in einen (nicht gewerblichen) Familienpool ist insoweit keine Veräußerung mit Gewinn, wenn z.B. die Zuwendung unentgeltlich an die Kinder erfolgt. Somit muss bei Gründung des Pools und Übertragung von Anteilen auf diese Fristen im Regelfall nicht geachtet werden. Eine Ausnahme gilt allerdings für den gewerblich geprägten Familienpool. Der Vorteil der gewerblichen Prägung liegt allerdings in der Schaffung neuen Abschreibungs-Volumens für bereits voll abgeschriebenes Immobilienvermögen.

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